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   BSG, 04.08.2014 - B 10 LW 19/13 B   

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https://dejure.org/2014,24072
BSG, 04.08.2014 - B 10 LW 19/13 B (https://dejure.org/2014,24072)
BSG, Entscheidung vom 04.08.2014 - B 10 LW 19/13 B (https://dejure.org/2014,24072)
BSG, Entscheidung vom 04. August 2014 - B 10 LW 19/13 B (https://dejure.org/2014,24072)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 160 Abs 2 Nr 1 SGG, § 160a Abs 2 S 3 SGG, § 1 Abs 5 S 1 ALG, § 11 Abs 1 Nr 3 ALG, § 21 Abs 7 ALG
    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit des Ruhens bei Überschreitung der Grenzwerte nach § 21 Abs 7 ALG - keine hinreichende Substantiierung der Beschwerde bei Nichtmitteilung der relevanten Mindestgröße ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit des Ruhens bei Überschreitung der Grenzwerte nach § 21 Abs 7 ALG - keine hinreichende Substantiierung der Beschwerde bei Nichtmitteilung der relevanten Mindestgröße ...

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit des Ruhens bei Überschreitung der Grenzwerte nach § 21 Abs 7 ALG - keine hinreichende Substantiierung der Beschwerde bei Nichtmitteilung der relevanten Mindestgröße ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 04.09.2013 - B 10 LW 4/13 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer

    Auszug aus BSG, 04.08.2014 - B 10 LW 19/13 B
    Insoweit zeigt sie indessen nicht auf warum, wie das LSG zutreffend ausgeführt hat, die Begründungen des BSG (vgl BSG Beschluss vom 4.9.2013 - B 10 LW 4/13 B - Juris mwN; BSG Beschluss vom 20.5.2014 - B 10 LW 5/14 B) sowie des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der Hofabgabeklausel aufgrund der engen inhaltlichen und systematischen Verknüpfung mit den Ruhenstatbeständen nicht auch für Letztere Geltung beanspruchen können und welcher neue Klärungsbedarf insgesamt zu diesem einheitlichen Komplex des Systems der landwirtschaftlichen Altersversorgung entstanden sein sollte.

    Schließlich hat sich der Senat bereits mit dem genannten Gutachten befasst und ausgeführt, es liefere deutliche Anhaltspunkte für die vom Gesetzgeber erstrebte günstige agrarstrukturelle Wirkung der Hofabgabeklausel; die darin enthaltenen Verbesserungsvorschläge begründeten keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Hofabgabeklausel (BSG Beschluss vom 4.9.2013 - B 10 LW 4/13 B - Juris).

  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 04.08.2014 - B 10 LW 19/13 B
    Ein Beschwerdeführer muss mithin, um seiner Darlegungspflicht zu genügen, eine Rechtsfrage, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (so genannte Breitenwirkung) darlegen (zum Ganzen vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN) .
  • BSG, 20.05.2014 - B 10 LW 5/14 B
    Auszug aus BSG, 04.08.2014 - B 10 LW 19/13 B
    Insoweit zeigt sie indessen nicht auf warum, wie das LSG zutreffend ausgeführt hat, die Begründungen des BSG (vgl BSG Beschluss vom 4.9.2013 - B 10 LW 4/13 B - Juris mwN; BSG Beschluss vom 20.5.2014 - B 10 LW 5/14 B) sowie des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der Hofabgabeklausel aufgrund der engen inhaltlichen und systematischen Verknüpfung mit den Ruhenstatbeständen nicht auch für Letztere Geltung beanspruchen können und welcher neue Klärungsbedarf insgesamt zu diesem einheitlichen Komplex des Systems der landwirtschaftlichen Altersversorgung entstanden sein sollte.
  • BSG, 30.08.2007 - B 10 LW 4/06 R

    Alterssicherung der Landwirte - Ruhen einer Altersrente - Beteiligung an einer

    Auszug aus BSG, 04.08.2014 - B 10 LW 19/13 B
    Wie das BSG bereits entschieden hat, dienen die Ruhenstatbestände des § 30 ALG ebenso wie die Anspruchsvoraussetzung der Abgabe des landwirtschaftlichen Unternehmens dazu, die Einstellung der landwirtschaftlichen Unternehmertätigkeit auf Dauer (endgültig) zu gewährleisten (BSG SozR 4-5868 § 30 Nr. 1) .
  • BSG, 29.08.2012 - B 10 LW 5/12 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer

    Auszug aus BSG, 04.08.2014 - B 10 LW 19/13 B
    Der Gesetzgeber hat die genannte Verpflichtung im Zuge verschiedener gesetzlicher Neuregelungen bestätigt und gleichzeitig die Möglichkeiten von Rentenbeziehern nach dem ALG erweitert, ihre berufliche Tätigkeit nach der Hofabgabe auf andere Weise fortzusetzen (vgl BSG Beschluss vom 29.8.2012 - B 10 LW 5/12 B - Juris RdNr 18) .
  • BSG, 23.05.2017 - B 10 LW 7/16 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Alterssicherung der Landwirte - Verfassungsmäßigkeit

    Denn wie der Senat bereits mit Beschlüssen vom 29.8.2012 (ua - B 10 LW 5/12 B - und - B 10 LW 7/12 B - Juris) sowie vom 4.9.2013 (B 10 LW 4/13 B - Juris) , vom 4.8.2014 (B 10 LW 19/13 B - Juris) , vom 3.3.2016 (B 10 LW 5/15 B - Juris) und vom 7.9.2016 (B 10 LW 1/16 B) in ständiger Rechtsprechung dargelegt hat, sind die Rechtsfragen,.
  • LSG Bayern, 01.12.2015 - L 1 LW 4/15

    Hofabgabe als Voraussetzung für einen Anspruch auf Regelaltersrente

    Es wurde stets vom Bundesverfassungsgericht und vom Bundessozialgericht als verfassungskonform erachtet (vgl. die umfangreichen Nachweise im Beschluss des BSG vom 29. August 2012, Az. B 10 LW 5/12 B, sowie zuletzt BSG, Beschluss vom 4. August 2014, B 10 LW 19/13 B, alle in juris).
  • LSG Bayern, 14.09.2015 - L 1 LW 14/13

    Hofabgabeerfordernis für den Erhalt einer Regelaltersrente

    Auch der Senat sieht insoweit keinen Grundrechtsverstoß; er folgt dabei der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. zuletzt BSG, Urteil vom 25.02.2010, B 10 LW 1/09 R, Beschluss vom 29.08.2012, B 10 LW 5/12 B mit ausführlichen Hinweisen auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, vom 04.09.2013, B 10 LW 4/13 B; vom 03.03.2014, B 10 LW 16/13 B, vom 04.08.2014, B 10 LW 19/13 B).
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